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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. FROC Communications GmbH (nachfolgend „FROC“ genannt) stellt unter der Bezeichnung BRANDNIXE eine „Internet-Datenbank“ Werbungstreibenden zum Zweck der Kommunikation zur Verfügung. Als Folge der Nutzung der „Internet-Datenbank“ erhalten Werbungstreibende die zusätzliche Möglichkeit, die ebenfalls von FROC angebotenen „online-Magazin“ kostenlos und kostenpflichtig die Banner-Werbung und den eMail-Newsletter“ sowie – soweit veröffentlicht - das (Print) „Journal“ nutzen zu können. Die Leistungen werden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

2. Der Eintrag auf der Internet-Datenbank wird erst mit dem Eingang des gültigen Tarifs bei FROC wirksam. Ein Rechtsanspruch besteht erst nach der Entrichtung des Tarifs. Dies gilt insbesondere auch für Daten des Werbungstreibenden, die von FROC auf der Datenbank eingetragen wurden, bevor der Tarif entrichtet wurde. Für die von FROC in die Internet-Datenbank eingetragenen Daten des Werbungstreibenden übernimmt FROC keine Gewährleistung im Sinne der Vollständigkeit und Richtigkeit. Die in der Internet-Datenbank veröffentlichten Daten sind vom Werbungstreibenden zu überprüfen und können vom Werbungstreibenden aktualisiert werden. Das Einstellen der Daten auf der Internet-Datenbank erfolgt durch den Werbungstreibenden und kann nach Beauftragung durch den Werbungstreibenden auch von Dritten und von FROC vorgenommen werden. In jedem Fall hat der Werbungstreibende die Sorgfaltspflicht, die mit seinem Eintrag gemachten Daten auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Werbungstreibende entbindet FROC ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, die von der Veröffentlichung der Daten des Werbungstreibenden abzuleiten sind.

3. Mit der Entrichtung des Tarifs durch den Werbungstreibenden oder eines von ihm beauftragten Dritten sind die Buchung und die Nutzung der von FROC zusätzlich angebotenen Leistungen für den gebuchten Zeitraum rechtskräftig. Der Werbungstreibende hat das Recht, den Eintrag jederzeit kündigen zu können, wobei keinerlei Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Tarifs oder von Teilen des Tarifs besteht.

4. FROC behält sich nach freiem Ermessen vor, Einträge, Banner-Werbung, Werbeanzeigen oder redaktionelle Anzeigen (nachfolgend „Insertion“ genannt) - auch einzelne Abrufe - anzunehmen, abzulehnen oder zu widerrufen. Dies gilt auch für den Eintrag in die vom Verlag angebotene Internet-Datenbank und sämtliche daraus resultierenden weiteren Einträge. Bei Insertions-Abschlüssen behält sich FROC die Annahme oder Ablehnung einzelner Insertions-Texte vor. FROC kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der Insertion stützen. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters bindend und dürfen keine Fremdanzeige enthalten. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die Aufmachung, die Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse geändert werden oder wenn einzelne Insertions-Vorlagen gemäß Satz 2 von FROC abgelehnt worden sind. Bei Änderungen der Preise für Insertionen gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird in den Mediadaten hingewiesen, die auf www.brandnixe.com aktuell ersichtlich sind.

5. Für rechtzeitige Lieferung des Insertions-Inhalts hat der Werbungstreibende Sorge zu tragen. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sind in den Insertions-Preisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber die Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung. Alle Unterlagen werden längstens bis zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt.

6. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen von Insertions-Texten und Insertions-Inhalten übernimmt FROC keinerlei Haftung.

7. Die Schaltung der Insertion erfolgt fortlaufend von den nächst erreichbaren Ausgaben ab, falls nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich FROC vor. Für die Aufnahme von Insertionen an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Insertions-Aufträge trotzdem Platzvorgaben, so gilt der Auftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Vorgaben nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

8. FROC gewährleistet die technisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Insertion. Reklamationen aller Art sind spätestens 30 Tage nach Insertions-Veröffentlichung oder Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Können Mängel an den vom Werbungstreibenden zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst bei der Veröffentlichung heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Qualität keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei fehlerhafter Veröffentlichung der Insertion Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Insertions-Raum in dem Ausmaße, in dem der Zweck, der Insertion beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für FROC sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.

9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Insertion zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von FROC, ihres gesetzlichen Vertreters und ihres Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von FROC für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet FROC darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Insertions-Entgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.

10. Dem Insertions-Kunden wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn der Rücktritt FROC mindestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin schriftlich mitgeteilt wird. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er von FROC schriftlich bestätigt wird. Bereits angefallene Kosten für die Ausführung und für die Herstellung der Veröffentlichungs-Unterlagen und kann FROC dem Kunden in Rechnung stellen.

11. Die Zusendung von Dokumenten zur Kontrolle der Qualität der Veröffentlichung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Kontroll-Dokumente. Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Kontroll-Dokumente nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.

12. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrages ist Sache des Bestellers. FROC haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden. Bei Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt.

13. Insertions-Aufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Insertion erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Die in der Insertions-Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Insertionen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Insertion, wenn nicht bei Vertragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden ist. Bei einem Malabschluss ergibt sich die Nachlasshöhe aus der Malmenge. Werden innerhalb eines Jahres weniger Insertionen als vereinbart abgenommen, so ist FROC berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme aufgrund der Preisliste entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.

14. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von FROC zu halten.

15. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Insertionen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist gleich einen rabattfähigen Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf erweiterten Nachlass erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Insertions-Jahres geltend gemacht wird.

Der rückwirkende Nachlass wird in Insertionen, auf Antrag, in bar gewährt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass ist vom Werbungstreibenden zu belegen.

16. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Insertions-Veröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.

17. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die FROC nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Insertions-Preis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung gemäß Ziffer 15, Absatz 2, fällig.

18. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Insertions-Vertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.

19. Bei Kennziffern-Insertionen übernimmt FROC keine Haftung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern-Insertionen können nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet werden. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Kennzifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist FROC nicht verpflichtet. Die Eingänge auf Kennziffern-Insertionen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht zugestellt werden können, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet FROC zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

20. FROC liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Insertion kostenlos einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Insertions-Auftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung von FROC.

21. Die Berechnung erfolgt entsprechend den in den Mediadaten gemachten Preisen.

22. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens am Monatsende erteilt. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Rechnungseingang zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

23. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. FROC kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Insertionen auch im Falle des § 17 Abs. 1 KO sofort fällig. Der bewilligte Nachlass fällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.

24. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

25. FROC speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren.

26. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages das Amtsgericht Charlottenburg.

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